Widmung der Gemeindestraße „Dick Flint“, „An d‘ Park“ und „Oll Schoolpad“
Der Rat der Gemeinde Holtgast hat mit Beschluss vom 20.12.2023 beschlossen, den östlichen Teilabschnitt (52m) der Straße „Dick Flint“, die Straße „An d’ Park“ und die Straße „Oll Schoolpad“, gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Straße „Dick Flint“ ist bereits seit dem 30.12.1983 gewidmet und im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Holtgast unter Straßen-Nr. 35 geführt.
Die bestehende Widmungskarte wird aktualisiert.
Die Straße „An d‘ Park“ wird ins Straßenbestandsverzeichnis unter der Straßen-Nr. 75 aufgenommen.
Die Straße „Schoolpad“ ist ebenfalls seit dem 30.12.1983 gewidmet und im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Holtgast unter Straßen-Nr. 54 geführt.
Die Straße wurde 2015 durch das Baugebiet „Oll Schoolpad“ überbaut, die bestehende Widmung wird aktualisiert.
Für die drei Straßen wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30km/h festgesetzt.
Ein Lageplan mit dem genauen Straßenverlauf liegt während der Öffnungszeiten im Bauamt der Samtgemeinde Esens, Zimmer 5, Am Markt 20, 26427 Esens, zur öffentlichen Einsichtnahme aus
Die Widmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Holtgast.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden. Die Klage ist gegen die Gemeinde Holtgast, Norder Landstraße 35, 26427 Holtgast, zu richten.
Holtgast, 24.01.2024 Gemeinde Holtgast
Der Bürgermeister
gez. Frerichs